Ratgeber vom KFZ-Gutachter

Freie Gutachterwahl: Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet

Kurz nach dem Unfall ruft oft die Versicherung des Unfallverursachers an und bietet einen eigenen Gutachter an. Das klingt bequem, ist aber nicht in Ihrem Interesse. Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Sachverständigen frei zu wählen.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 · GutachterXpert Fulda

Was das Recht auf freie Wahl bedeutet

Sie müssen den Schaden nicht von jemandem feststellen lassen, den die Gegenseite vorschlägt. Die Rechtsprechung erkennt an, dass der Geschädigte einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen darf. Die Versicherung darf Ihr Gutachten prüfen, es aber nicht schon deshalb zurückweisen, weil sie es nicht selbst in Auftrag gegeben hat.

Warum Unabhängigkeit zählt

Ein Gutachter der Versicherung wird von dieser bezahlt. Dessen Auftraggeber hat ein Interesse an einer niedrigen Schadenhöhe. Ein selbst gewählter Sachverständiger arbeitet dagegen ausschließlich für Sie. Er dokumentiert den Schaden vollständig, entdeckt verdeckte Schäden und setzt Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall realistisch an. Bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen und Sensorik sind Folgeschäden leicht zu übersehen.

So reagieren Sie auf das Angebot der Versicherung

  • Freundlich ablehnen und mitteilen, dass Sie einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen, und keine Schuld anerkennen.
  • Das Fahrzeug erst reparieren oder verkaufen, wenn der Schaden begutachtet wurde.
  • Dem Gutachter Fahrzeugschein, Unfallbericht, Fotos und die Daten der Gegenseite geben.

Sonderfälle: Kasko, Leasing, Firmenwagen

Regulieren Sie über Ihre Vollkaskoversicherung, können deren Bedingungen eigene Gutachter vorsehen. Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen klären Sie vorab, ob der Leasinggeber Vorgaben macht. Bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtgegner bleibt es bei Ihrer freien Wahl.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet zu diesem Thema.

Darf die Versicherung mein Gutachten ablehnen?

Sie darf es inhaltlich prüfen, aber nicht allein deshalb ablehnen, weil Sie den Sachverständigen selbst gewählt haben.

Darf ich auch die Werkstatt frei wählen?

Ja. Die Reparatur sollten Sie aber erst beauftragen, nachdem der Schaden dokumentiert ist.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Fulda dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.