Was das Recht auf freie Wahl bedeutet
Sie müssen den Schaden nicht von jemandem feststellen lassen, den die Gegenseite vorschlägt. Die Rechtsprechung erkennt an, dass der Geschädigte einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen darf. Die Versicherung darf Ihr Gutachten prüfen, es aber nicht schon deshalb zurückweisen, weil sie es nicht selbst in Auftrag gegeben hat.
Warum Unabhängigkeit zählt
Ein Gutachter der Versicherung wird von dieser bezahlt. Dessen Auftraggeber hat ein Interesse an einer niedrigen Schadenhöhe. Ein selbst gewählter Sachverständiger arbeitet dagegen ausschließlich für Sie. Er dokumentiert den Schaden vollständig, entdeckt verdeckte Schäden und setzt Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall realistisch an. Bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen und Sensorik sind Folgeschäden leicht zu übersehen.
So reagieren Sie auf das Angebot der Versicherung
- Freundlich ablehnen und mitteilen, dass Sie einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen, und keine Schuld anerkennen.
- Das Fahrzeug erst reparieren oder verkaufen, wenn der Schaden begutachtet wurde.
- Dem Gutachter Fahrzeugschein, Unfallbericht, Fotos und die Daten der Gegenseite geben.
Sonderfälle: Kasko, Leasing, Firmenwagen
Regulieren Sie über Ihre Vollkaskoversicherung, können deren Bedingungen eigene Gutachter vorsehen. Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen klären Sie vorab, ob der Leasinggeber Vorgaben macht. Bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtgegner bleibt es bei Ihrer freien Wahl.
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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.