Unfallgutachten in Fulda im Detail: Inhalt, Abrechnung und Ihre Möglichkeiten
Das steht in einem Unfallgutachten
Ein Unfallgutachten ist Ihr Beweismittel gegenüber der Versicherung. Es hält fest, was am Fahrzeug beschädigt ist, was die Instandsetzung kostet und welche Folgeansprüche daraus entstehen.
- Fahrzeug- und Unfalldaten mit genauer Schadenbeschreibung
- Fotodokumentation aller beschädigten Teile und des Gesamtzustands
- Reparaturweg mit Ersatzteilen, Lohnkosten und Lackierarbeiten
- Voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Wiederbeschaffungs- und Restwert, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt
- Merkantile Wertminderung bei erheblichen Schäden
Wann wir ein Gutachten empfehlen
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden ab etwa 750 Euro ist ein Gutachten in der Regel angemessen. Eine feste Grenze gibt es nicht. Ratsam ist es vor allem bei sichtbaren Schäden an Karosserie oder Fahrwerk, bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen, bei Verdacht auf verdeckte Schäden und bei Streit mit der Gegenseite. Wie sich Gutachten und Kostenvoranschlag unterscheiden, erklärt unser Ratgeber: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Abrechnung nach dem Gutachten: Reparatur oder Auszahlung
Auf Basis des Gutachtens können Sie wählen: Sie lassen das Fahrzeug reparieren und rechnen die tatsächlichen Kosten ab, oder Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Betrag auszahlen, ohne zu reparieren (fiktive Abrechnung). Bei der fiktiven Abrechnung wird die Umsatzsteuer nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. Wertminderung und Nutzungsausfall können in beiden Fällen geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Mehr dazu: Wertminderung nach einem Unfall und Nutzungsausfall und Mietwagen.
Auch außerhalb der Stadt für Sie da
Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: im Landkreis Fulda, in der Rhön, in Hünfeld, Bad Hersfeld und im gesamten Einsatzgebiet im Umkreis von 100 Kilometern.
Weitere Fragen zu Unfallgutachten in Fulda
Kann ich das Auto nach der Begutachtung sofort reparieren lassen?
Ja. Sobald der Schaden dokumentiert ist, dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder weiterfahren, sofern es verkehrssicher ist.
Was ist der Unterschied zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert?
Die Reparaturkosten sind der Aufwand für die Instandsetzung. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug. Übersteigen die Reparaturkosten ihn deutlich, liegt meist ein Totalschaden vor.
Darf die Versicherung das Gutachten kürzen?
Sie prüft es und kürzt manchmal einzelne Positionen. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung, auf Wunsch gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.
Wie lange kann ich Ansprüche nach einem Unfall geltend machen?
In der Regel verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren zum Jahresende. Besser ist es, die Ansprüche zeitnah mit dem Gutachten zu stellen.