Ratgeber vom KFZ-Gutachter

Wertminderung nach einem Unfall: Wann Sie Anspruch haben und wie sie berechnet wird

Ein repariertes Unfallfahrzeug verkauft sich schlechter als ein unfallfreies, auch wenn die Reparatur perfekt ist. Diesen Verlust ersetzt Ihnen bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 · GutachterXpert Fulda

Was ist die merkantile Wertminderung?

Käufer bezahlen für ein Auto mit Unfallvorschaden weniger, weil sie verdeckte Mängel befürchten und weil die Unfallhistorie den Wiederverkaufswert drückt. Dieser Minderwert ist ein eigener Schadenposten.

Wann besteht der Anspruch?

Entscheidend sind Alter, Laufleistung, Fahrzeugwert und Schwere des Schadens. Eine starre Grenze gibt es nicht. Als grobe Orientierung gelten Fahrzeuge bis etwa fünf Jahre und rund 100.000 Kilometer, bei hochwertigen Fahrzeugen und Schäden an tragenden Teilen auch darüber. Bei Bagatellschäden, sehr alten Fahrzeugen oder bei erheblichen Vorschäden entfällt der Anspruch meist.

Berechnung im Gutachten

Es gibt keine gesetzliche Formel. Sachverständige nutzen anerkannte Verfahren, zum Beispiel Ruhkopf/Sahm oder Marktanalysen, und berücksichtigen Wiederbeschaffungswert, Alter, Laufleistung und Schadenhöhe. In der Praxis reicht die Spanne von einigen hundert Euro bis zu deutlich höheren Beträgen bei teuren Fahrzeugen. Eine verlässliche Zahl gibt es erst nach der Begutachtung.

Durchsetzung

  • Die Wertminderung ausdrücklich im Gutachten ausweisen lassen.
  • Gutachten, Reparaturrechnung und Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung schicken.
  • Pauschale Kürzungen nicht hinnehmen. Bei Streit unterstützen wir Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet zu diesem Thema.

Bekomme ich Wertminderung auch, wenn ich nicht repariere?

Bei erheblichen Schäden kann sie auch bei fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis geltend gemacht werden. Wir beraten Sie im Einzelfall.

Wie lange kann ich sie verlangen?

In der Regel drei Jahre zum Jahresende. Besser stellen Sie den Anspruch zeitnah zusammen mit dem Gutachten.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Fulda dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.