Was ist die merkantile Wertminderung?
Käufer bezahlen für ein Auto mit Unfallvorschaden weniger, weil sie verdeckte Mängel befürchten und weil die Unfallhistorie den Wiederverkaufswert drückt. Dieser Minderwert ist ein eigener Schadenposten.
Wann besteht der Anspruch?
Entscheidend sind Alter, Laufleistung, Fahrzeugwert und Schwere des Schadens. Eine starre Grenze gibt es nicht. Als grobe Orientierung gelten Fahrzeuge bis etwa fünf Jahre und rund 100.000 Kilometer, bei hochwertigen Fahrzeugen und Schäden an tragenden Teilen auch darüber. Bei Bagatellschäden, sehr alten Fahrzeugen oder bei erheblichen Vorschäden entfällt der Anspruch meist.
Berechnung im Gutachten
Es gibt keine gesetzliche Formel. Sachverständige nutzen anerkannte Verfahren, zum Beispiel Ruhkopf/Sahm oder Marktanalysen, und berücksichtigen Wiederbeschaffungswert, Alter, Laufleistung und Schadenhöhe. In der Praxis reicht die Spanne von einigen hundert Euro bis zu deutlich höheren Beträgen bei teuren Fahrzeugen. Eine verlässliche Zahl gibt es erst nach der Begutachtung.
Durchsetzung
- Die Wertminderung ausdrücklich im Gutachten ausweisen lassen.
- Gutachten, Reparaturrechnung und Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung schicken.
- Pauschale Kürzungen nicht hinnehmen. Bei Streit unterstützen wir Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.
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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.