Ratgeber vom KFZ-Gutachter

Gutachterkosten nach einem Unfall: Wer zahlt das Gutachten?

Die wichtigste Frage zuerst: Wer unverschuldet in einen Unfall geraten ist, muss den Gutachter in der Regel nicht bezahlen. Die Kosten sind Teil des Schadens, den der Unfallverursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 · GutachterXpert Fulda

Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten

Nach § 249 BGB soll der Geschädigte so gestellt werden, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Zu diesem Aufwand zählen neben den Reparaturkosten auch die Kosten des Sachverständigen, der den Schaden feststellt. Weil Sie direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vorgehen können (§ 115 VVG), müssen Sie das Honorar nicht auf eigene Rechnung bezahlen.

In der Praxis tritt der Geschädigte seinen Erstattungsanspruch an den Gutachter ab, oder der Gutachter schickt die Rechnung direkt an die Versicherung. Wie das bei uns in Fulda abläuft, klären wir vor dem Termin mit Ihnen.

Lohnt sich ein Gutachten bei einem kleinen Schaden?

Das hängt von der Höhe des Schadens ab. Häufig wird eine Grenze von etwa 750 Euro genannt, unterhalb derer die Versicherung auf einen Kostenvoranschlag verweist. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Vorgabe, die Gerichte entscheiden nach den Umständen. Bei verdeckten Schäden, jungen Fahrzeugen oder Streit um die Schuld ist ein Gutachten auch bei kleineren Beträgen sinnvoll.

Mitschuld und Eigenverschulden

Haben Sie den Unfall teilweise mitverursacht, wird der Schaden nach Quoten aufgeteilt. Dann zahlt die gegnerische Versicherung auch das Gutachten nur anteilig. Bei einem Unfall ohne Gegner, etwa einer Kollision mit einem Baum oder einem Wildunfall, gibt es keine gegnerische Versicherung. Ob Ihre Kaskoversicherung das Gutachten bezahlt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Darauf sollten Sie achten

  • Versicherer kürzen das Gutachterhonorar gelegentlich pauschal. Sie müssen das nicht akzeptieren.
  • Beauftragen Sie den Sachverständigen selbst und lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der Gegenseite festlegen.
  • Bewahren Sie Gutachten, Rechnung und Schriftwechsel auf: Schadenersatzansprüche verjähren meist nach drei Jahren zum Jahresende.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet zu diesem Thema.

Muss ich das Gutachten vorab bezahlen?

Bei unverschuldeten Unfällen in der Regel nicht. Die Abrechnung läuft über die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Was kostet ein Gutachten in Fulda ungefähr?

Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und wird nachvollziehbar nach der BVSK-Honorarbefragung berechnet. Den konkreten Preis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Wer zahlt bei Mithaftung?

Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Die gegnerische Versicherung übernimmt also nur ihren Anteil.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Fulda dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.