Schadenregulierung in Fulda: Welche Ansprüche Sie haben und worauf es ankommt
Diese Schadenpositionen machen wir für Sie geltend
- Reparaturkosten oder bei Totalschaden den Wiederbeschaffungsaufwand
- Merkantile Wertminderung bei reparierten Fahrzeugen
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Gutachterkosten und gegebenenfalls Abschleppkosten
- Die allgemeine Unkostenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten, meist rund 25 Euro
- Anwaltskosten, wenn die Beauftragung eines Anwalts erforderlich war
Was wir gegen Kürzungen tun
Versicherungen kürzen Positionen häufig, zum Beispiel über niedrigere Stundenverrechnungssätze, den Verweis auf eine günstigere Werkstatt, einen gekürzten Nutzungsausfall oder einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden. Ein ausführliches Gutachten und eine konsequente Begründung sind der beste Schutz. Wir wehren Kürzungen ab und beziehen bei Bedarf unseren kooperierenden Rechtsanwalt ein.
Bei Mithaftung: die Haftungsquote
Trifft auch Sie eine Mitschuld, wird der Schaden nach der Haftungsquote aufgeteilt. Schon wenige Prozentpunkte machen bei hohen Schäden einen deutlichen Unterschied. Wir prüfen den Unfallhergang und unterstützen Sie bei einer fairen Quote. Wie Sie sich direkt nach dem Unfall verhalten sollten, steht in unserer Checkliste nach dem Unfall.
Wann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll ist
Bei Verletzten, Streit um die Schuld oder erheblichen Kürzungen empfehlen wir einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind Anwaltssache. Wir vermitteln Ihnen gern einen Kontakt und koordinieren Gutachten und Anwalt für Sie, auch im gesamten Einsatzgebiet um Fulda.
Weitere Fragen zu Schadenregulierung in Fulda
Wie lange dauert die Regulierung eines Unfallschadens?
Bei klarer Haftung oft wenige Wochen. Streit über die Schuld oder die Schadenhöhe kann länger dauern. Wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
Muss ich selbst mit der gegnerischen Versicherung sprechen?
Nein. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung, auf Wunsch gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.
Was ist die Unkostenpauschale?
Eine pauschale Entschädigung für kleinere Kosten wie Telefonate, Porto oder Fahrten, die Sie nicht einzeln belegen müssen. Gerichte sprechen meist etwa 20 bis 30 Euro zu.
Bekomme ich auch Schmerzensgeld?
Wenn Sie verletzt wurden, kann ein Anspruch bestehen. Dafür ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die richtige Anlaufstelle.