Ratgeber vom KFZ-Gutachter

Totalschaden: Wiederbeschaffungswert, Restwert und die 130-Prozent-Regel

Bei einem Totalschaden lohnt die Reparatur nicht mehr. Was Sie dann bekommen, hängt davon ab, wie Wiederbeschaffungswert und Restwert festgesetzt werden. Genau hier setzen Versicherungen gern den Rotstift an.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 · GutachterXpert Fulda

Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand repariert werden kann. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Versicherungen setzen oft hohe Restwerte aus Online-Restwertbörsen an, die für Sie praktisch nicht erreichbar sind. Ein unabhängiges Gutachten mit realistischem regionalem Restwert verhindert unberechtigte Abzüge.

  • Wiederbeschaffungswert: Preis eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs am regionalen Markt.
  • Restwert: Betrag, den Sie für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen können.
  • Entschädigung: grundsätzlich Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wenn Sie das Wrack verkaufen.

Die 130-Prozent-Regel

Möchten Sie Ihr Fahrzeug behalten, dürfen Sie unter strengen Voraussetzungen auch reparieren, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgen, und Sie müssen das Fahrzeug anschließend in der Regel mindestens sechs Monate weiternutzen. Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten.

Weitere Ansprüche

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Zeit der Ersatzbeschaffung
  • An- und Abmeldekosten für das Ersatzfahrzeug
  • Gutachterkosten und Unkostenpauschale
  • Umsatzsteuer nur, soweit sie bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich anfällt

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet zu diesem Thema.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Grundsätzlich Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wird ein Ersatzfahrzeug mit Umsatzsteuer gekauft, kann diese zusätzlich erstattet werden.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?

Nur, wenn es seriös, sofort verfügbar und für Sie zumutbar ist. Wir prüfen solche Angebote für Sie.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Fulda dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.