Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand repariert werden kann. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Versicherungen setzen oft hohe Restwerte aus Online-Restwertbörsen an, die für Sie praktisch nicht erreichbar sind. Ein unabhängiges Gutachten mit realistischem regionalem Restwert verhindert unberechtigte Abzüge.
- Wiederbeschaffungswert: Preis eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs am regionalen Markt.
- Restwert: Betrag, den Sie für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen können.
- Entschädigung: grundsätzlich Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wenn Sie das Wrack verkaufen.
Die 130-Prozent-Regel
Möchten Sie Ihr Fahrzeug behalten, dürfen Sie unter strengen Voraussetzungen auch reparieren, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgen, und Sie müssen das Fahrzeug anschließend in der Regel mindestens sechs Monate weiternutzen. Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten.
Weitere Ansprüche
- Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Zeit der Ersatzbeschaffung
- An- und Abmeldekosten für das Ersatzfahrzeug
- Gutachterkosten und Unkostenpauschale
- Umsatzsteuer nur, soweit sie bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich anfällt
Passende Leistungen: Fahrzeugbewertung in Fulda und Unfallgutachten in Fulda. Wir kommen zu Ihnen im gesamten Einsatzgebiet um Fulda.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.