Der Kostenvoranschlag
Er listet voraussichtliche Reparaturkosten auf und ist schnell erstellt. Er enthält keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keine Wiederbeschaffungs- oder Restwertberechnung und hat als Beweismittel wenig Gewicht, besonders wenn ihn eine Werkstatt mit eigenem Reparaturinteresse erstellt hat.
Das unabhängige Gutachten
Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, beschreibt den Reparaturweg und weist Reparaturkosten und -dauer, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall aus. Es hat hohen Beweiswert und ist die Basis, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Wann was?
- Kostenvoranschlag: kleine Schäden unter etwa 750 Euro, Kratzer, kleine Dellen, selbstverschuldete Schäden ohne Haftpflichtgegner.
- Gutachten: unverschuldeter Unfall mit Schäden ab etwa 750 Euro, Verdacht auf verdeckte Schäden, junge oder hochwertige Fahrzeuge, Streit um Schuld oder Höhe, Totalschaden.
- Im Zweifel ein Gutachten: Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Passende Leistungen: Kostenvoranschlag in Fulda und Unfallgutachten in Fulda. Wir kommen zu Ihnen im gesamten Einsatzgebiet um Fulda.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.